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Herzlichen Dank!
Christoph Riner

Hinweis: Gemäss § 40 lit. k des Steuergesetzes des Kantons Aargau können Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien  vom Einkommen abgezogen werden. Spenden an das Komitee „Christoph Riner in den Nationalrat“ sind abzugsberechtigt, da das Konto von der SVP Bezirkspartei Laufenburg unterhalten wird.

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