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Christoph Riner

Hinweis: Gemäss § 40 lit. k des Steuergesetzes des Kantons Aargau können Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien  vom Einkommen abgezogen werden. Spenden an das Komitee „Christoph Riner in den Nationalrat“ sind abzugsberechtigt, da das Konto von der SVP Bezirkspartei Laufenburg unterhalten wird.

Christoph Riner

 

Oberzeiherstrasse 26

5079 Zeihen

 

info@christoph-riner.ch

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Partei

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CH 20 0483 5059 1554 9100 2
SVP Bezirk Laufenburg
5080 Laufenburg
Vermerk: Christoph Riner

Hinweis: Gemäss § 40 lit. k des Steuergesetzes des Kantons Aargau können Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien  vom Einkommen abgezogen werden. Spenden an das Komitee „Christoph Riner“ sind abzugsberechtigt, da das Konto von der SVP Bezirkspartei Laufenburg unterhalten wird.

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